Planungsleistungen
Die Gebäudeplanung gliedert sich gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in neun Leistungsphasen (LPH nach HOAI Anlage 10). Diese können jeweils komplett oder in Stufen vereinbart werden, also z.B. LPH 1-4, LPH 5, LPH 6-9. Im Falle einer Vergabe der zweiten Leistungshälfte an Dritte, empfiehlt sich in der ersten Hälfte mindestens die zusammenhängende Bearbeitung der LPH 1-4 mit Teilleistungen der LPH 5 (Leitdetails) zur wunschgemäßen Umsetzung der Planung.
Neben den Grundleistungen der Leistungsphasen besteht die Möglichkeit, diverse besondere Leistungen nach HOAI, zusätzliche Leistungen nach AHO oder sonstige zusätzliche Leistungen zu vereinbaren.
Gemäß Architektenvertragsrecht dient eine Zielfindungsphase im Bedarfsfall der verbindlichen Festlegung zuvor ungeklärter Planungsziele. Hier werden Planungsgrundlagen und eine Kosteinschätzung erarbeitet, um eine belastbare Entscheidungsgrundlage zu schaffen, ob und mit welchem Ziel das Bauvorhaben weiterverfolgt werden soll. Die Erarbeitung der Planungsgrundlage und Kosteneinschätzung erfolgt im Rahmen der LPH 1 sowie anhand von Teilleistungen der LPH 2 inklusive einer skizzenhaften Vorplanung.
LPH 1 Grundlagenermittlung
LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
LPH 4 Genehmigungsplanung
LPH 5 Ausführungsplanung
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung)
LPH 9 Objektbetreuung

