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Planungsleistungen

Die Gebäudeplanung gliedert sich gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in neun Leistungsphasen (LPH 1-9 nach HOAI Anlage 10, s.u.). Diese können projektbezogen vollständig oder in Stufen vereinbart werden, also z.B. LPH 1-4, LPH 5, LPH 6-8, LPH 9. Im Falle einer Vergabe der zweiten Leistungshälfte an Dritte, empfiehlt sich zur wunschgemäßen Umsetzung der Planung in der ersten Hälfte mindestens die zusammenhängende Bearbeitung der LPH 1-4 (bzw. gestaffelt Zielfindungsphase und Rest, s.u.) mit Teilleistungen der LPH 5 (entwurfsrelevante Leitdetails) . 

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Neben den Grundleistungen der Leistungsphasen besteht die Möglichkeit, diverse besondere Leistungen nach HOAI, zusätzliche Leistungen nach AHO oder sonstige zusätzliche Leistungen zu vereinbaren (s.u.).

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    Die Zielfindungsphase ermöglicht im Bedarfsfall zum Projektbeginn eine verbindliche Festlegung zuvor ungeklärter Planungsziele. Hier können Planungsgrundlagen, ein skizzenhafter Vorentwurf und eine Kosteneinschätzung erarbeitet werden, um eine belastbare Entscheidungsgrundlage dafür zu schaffen, ob und mit welchem Ziel das Bauvorhaben weiterverfolgt werden soll. Dies erfolgt im Rahmen der LPH 1 sowie anhand von Teilen oder der ganzen LPH 2.

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    LPH 1  Grundlagenermittlung 
    LPH 2  Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
    LPH 3  Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
    LPH 4  Genehmigungsplanung
    LPH 5  Ausführungsplanung
    LPH 6  Vorbereitung der Vergabe
    LPH 7  Mitwirkung bei der Vergabe 
    LPH 8  Objektüberwachung (Bauüberwachung) 
    LPH 9  Objektbetreuung

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  • Besondere Leistungen nach HOAI und zusätzliche Leistungen nach AHO wie z.B. Bedarfsplanung, Standortanalysen, Machbarkeitsstudien, Ermitteln des erforderlichen Kostenrahmens (Kosteneinschätzung), Mitwirken bei der Grundstücks- und Objektauswahl, Verfahrensbetreuung, Mitwirken bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen, Untersuchen alternativer Lösungsansätze, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Voranfrage (Bauanfrage), Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung, Übernahme von Bauherrenaufgaben.
     


  • Die regionale und überregionale Vernetzung mit bewährten Planungspartnern, Gutachtern und Firmen gewährleistet eine bedarfsbezogene spezifische Projektstrukturierung. 
     

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