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Planungsleistungen

Die Gebäudeplanung gliedert sich gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in neun Leistungsphasen (LPH nach HOAI Anlage 10). Diese können jeweils komplett oder in Stufen vereinbart werden, also z.B. LPH 1-4, LPH 5, LPH 6-9. Im Falle einer Vergabe der zweiten Leistungshälfte an Dritte, empfiehlt sich in der ersten Hälfte mindestens die zusammenhängende Bearbeitung der LPH 1-4 mit Teilleistungen der LPH 5 (Leitdetails) zur wunschgemäßen Umsetzung der Planung. 

Neben den Grundleistungen der Leistungsphasen besteht die Möglichkeit, diverse besondere Leistungen nach HOAI, zusätzliche Leistungen nach AHO oder sonstige zusätzliche Leistungen zu vereinbaren. 

  • Die Zielfindungsphase ermöglicht im Bedarfsfall eine verbindliche Festlegung zuvor ungeklärter Planungsziele. Hier werden Planungsgrundlagen und eine Kosteinschätzung erarbeitet, um eine belastbare Entscheidungsgrundlage zu schaffen, ob und mit welchem Ziel das Bauvorhaben weiterverfolgt werden soll. Die Erarbeitung der Planungsgrundlage und Kosteneinschätzung erfolgt im Rahmen der LPH 1 sowie anhand von geeigneten Teilleistungen der LPH 2.

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    LPH 1  Grundlagenermittlung 
    LPH 2  Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
    LPH 3  Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
    LPH 4  Genehmigungsplanung
    LPH 5  Ausführungsplanung
    LPH 6  Vorbereitung der Vergabe
    LPH 7  Mitwirkung bei der Vergabe 
    LPH 8  Objektüberwachung (Bauüberwachung) 
    LPH 9  Objektbetreuung


  • nach HOAI und AHO wie z.B. Bedarfsplanung, Standortanalysen, Machbarkeitsstudien, Mitwirken bei Grundstücks- und Objektauswahl, Verfahrensbetreuung, Mitwirken bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen, Untersuchen alternativer Lösungsansätze, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Voranfrage (Bauanfrage), Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung.
     


  • Die regionale und überregionale Vernetzung mit bewährten Planungspartnern und Gutachtern gewährleistet eine bedarfsbezogene spezifische Projektstrukturierung. 
     

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